23 Oct 2008

IKON-Profilzylinder-Patent setzt seit 80 Jahren in vielen Ländern der Welt einen hohen Standard

Haustürschloss und Schlüssel – Alltagsgegenstände, denen keine große Bedeutung zukommt – solange sie funktionieren und der Schlüsseldienst nicht kommen muss... Dabei haben sie nicht nur eine jahrhundertelange Tradition als Schutzmittel gegen Langfinger, sondern waren auch in sämtlichen Epochen der Architektur Schmuckstücke in der Baukunst. Grund für die ASSA ABLOY Sicherheitstechnik GmbH, ihr Patent des IKON-Profil-Schließzylinders, das heute vor 80 Jahren erteilt wurde, gebührend zu feiern.

Der Schließzylinder, Kernstück der Sicherheit von Schloss und Tür, basiert auf einem relativ einfachen Prinzip: Der Schlüssel trägt ein Profil sowie mechanische Codierungen in Form von unterschiedlichen Kerben. Im Schließzylinder werden diese Codierungen abgetastet. Stimmen die Kerben des Schlüssels mit den Zuhaltungsstiften des Schließzylinders überein, ordnen sich die Stifte im Schließzylinder so, dass der Schließzylinderkern gedreht werden kann. Mit der Erfindung des Profilzylinders vor 80 Jahren hat IKON, Traditionsmarke der ASSA ABLOY Sicherheitstechnik GmbH, bis heute in zahlreichen Ländern der Welt einen hohen Standard gesetzt.

Entwickelt wurde der Profilzylinder 1924 von Sylvester Wöhrle, Ingenieur bei der ZEISS IKON Tochter Hahn AG für Optik und Mechanik bei Kassel. Der erste einteilige Doppelzylinder von Hahn war ein Rundzylinder mit mittigem Zylinderkern, der in ein eigens dafür entwickeltes Einsteckschloss integriert war. Dieser wurde von hinten in den Einsteckschlosskasten geschoben und dann mit einer Befestigungsschraube fixiert. Aufgrund des im Riegelwerk stehenden Schließbarts verhinderte diese erste Konstruktion des Doppelzylinders, dass Schloss und/oder Schließzylinder ohne den dazugehörigen, berechtigten Schlüssel ausgetauscht werden konnten – möglicherweise mit dem Ziel der Manipulation. Wöhrle optimierte daraufhin den Rundzylinder zum Profilzylinder. Dieser konnte in den damals schon bekannten Einsteckschlössern mit Buntbartschlüssel nachgerüstet werden. Er wurde zum Patent angemeldet und produziert, was in Fachkreisen weltweites Aufsehen erregte und ganz neue Maßstäbe im Bereich der Schließtechnik setzte.

In der Patentschrift Nr. 468 260 vom 25. Oktober 1928 heißt es: „Gegenstand der Erfindung ist ein Zylindermantel für Schließzylinder und Stiftzuhaltungen, dessen äußere Form, einem Schlüsselprofil entsprechend, es gestattet, den Zylindermantel in ein Einsteckschloss senkrecht zum Schlossgehäuse einzuführen und ihn durch eine Schraube von der Stulpseite des Schlosses her zu befestigen. Die Erfindung bezweckt, die bei den bekannten Zylinderschlössern unumgänglichen großen Ausbohrungen für die Schließzylinder zu vermeiden und den Zylindermantel in jedes Einsteckschloss einzubauen, wobei lediglich das schon vorhandene Schlüsselloch zur Aufnahme des Zylindermantels etwas erweitert zu werden braucht.“

Die Industrie bot bis in die zweite Hälfte des 20. Jahrhunderts „Schnittwerkzeuge“ zum Selbstkostenpreis an, mit denen Schlossboden und –decke „nachgelocht“ werden konnten. Für den Verbraucher birgt die Idee bis heute den Vorteil, dass der genormte Profilzylinder eine Austauschbarkeit verschiedener Marken garantiert und er mit anderen Schlosskomponenten, beispielsweise Zusatzschlössern, kompatibel ist. Heute kommt der Profilzylinder in seiner gesamten Variationsvielfalt für Einzelanwendungen sowie in komplexen Schließanlagen zum Einsatz. „Wir sind stolz, mit dieser Erfindung die Entwicklung der Schließtechnik nachhaltig geprägt zu haben“, erklärt Thomas Schulz, Werbe- und PR-Manager bei der ASSA ABLOY Sicherheitstechnik GmbH in Berlin. „Dieser Erfindergeist steckt bis heute in unseren Produktmanagern und Ingenieuren.“


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